Zum Inhalt der strafbefreienden Selbstanzeige wegen Abgabenhinterziehung gehört die Berichtigung falscher oder die Ergänzung unvollständiger Angaben in soweit präzisierter Form, daß der Behörde die Grundlage für eine sofortige richtige Entscheidung über den vereitelten oder verkürzten
Abgabenanspruch ermöglicht wird.