Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.01.1985

Geschäftszahl

84/14/0072

Rechtssatz

Zum Inhalt der strafbefreienden Selbstanzeige wegen Abgabenhinterziehung gehört die Berichtigung falscher oder die Ergänzung unvollständiger Angaben in soweit präzisierter Form, daß der Behörde die Grundlage für eine sofortige richtige Entscheidung über den vereitelten oder verkürzten

Abgabenanspruch ermöglicht wird.