Verwaltungsgerichtshof
17.03.1994
90/14/0046
GRS wie 84/14/0072 E 22. Jänner 1985 RS 2
Zum Inhalt der strafbefreienden Selbstanzeige wegen Abgabenhinterziehung gehört die Berichtigung falscher oder die Ergänzung unvollständiger Angaben in soweit präzisierter Form, daß der Behörde die Grundlage für eine sofortige richtige Entscheidung über den vereitelten oder verkürzten
Abgabenanspruch ermöglicht wird.