Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.03.1994

Geschäftszahl

90/14/0046

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/14/0072 E 22. Jänner 1985 RS 2

Stammrechtssatz

Zum Inhalt der strafbefreienden Selbstanzeige wegen Abgabenhinterziehung gehört die Berichtigung falscher oder die Ergänzung unvollständiger Angaben in soweit präzisierter Form, daß der Behörde die Grundlage für eine sofortige richtige Entscheidung über den vereitelten oder verkürzten

Abgabenanspruch ermöglicht wird.