Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 90/12/0265

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

7

Geschäftszahl

90/12/0265

Entscheidungsdatum

10.06.1991

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Die Pflicht zur Gewährung des Parteiengehörs betreffend Sachverständigengutachten umfaßt auch die Bekanntgabe der Namen der Sachverständigen an die Partei, da diese andernfalls nicht in die Lage versetzt wird, allfällige Einwendungen gegen die Person des Sachverständigen oder seine Eignung vorzubringen.

Schlagworte

Gutachten Parteiengehör Parteieneinwendungen Parteiengehör Sachverständigengutachten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990120265.X07

Im RIS seit

27.11.2000

Dokumentnummer

JWR_1990120265_19910610X07