Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
2008/02/0314
Entscheidungsdatum
26.05.2009
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 88/17/0010 E 23. Dezember 1991 RS 12
(Hier wurde die Verletzung des Parteiengehörs in erster Instanz
durch die innerhalb der Verfolgungsverjährungsfrist erfolgte
Erlassung des Straferkenntnisses der Behörde erster Instanz saniert.)
Stammrechtssatz
Mängel des Verfahrens erster Instanz wie etwa die Verletzung des Rechtes auf Parteiengehör sind im Berufungsverfahren sanierbar bzw durch die Zustellung des erstinstanzlichen Bescheides saniert.
Schlagworte
Parteiengehör Allgemein
Heilung von Verfahrensmängeln der Vorinstanz im Berufungsverfahren
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2008020314.X01
Im RIS seit
17.06.2009
Zuletzt aktualisiert am
16.10.2009
Dokumentnummer
JWR_2008020314_20090526X01