Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.03.1998

Geschäftszahl

96/15/0005

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/12/23 88/17/0010 12

Stammrechtssatz

Mängel des Verfahrens erster Instanz wie etwa die Verletzung des Rechtes auf Parteiengehör sind im Berufungsverfahren sanierbar bzw durch die Zustellung des erstinstanzlichen Bescheides saniert.