Verwaltungsgerichtshof
26.05.2009
2008/02/0314
GRS wie 88/17/0010 E 23. Dezember 1991 RS 12
(Hier wurde die Verletzung des Parteiengehörs in erster Instanz durch die innerhalb der Verfolgungsverjährungsfrist erfolgte Erlassung des Straferkenntnisses der Behörde erster Instanz saniert.)
Mängel des Verfahrens erster Instanz wie etwa die Verletzung des Rechtes auf Parteiengehör sind im Berufungsverfahren sanierbar bzw durch die Zustellung des erstinstanzlichen Bescheides saniert.