Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
6
Geschäftszahl
Ra 2023/15/0043
Entscheidungsdatum
27.05.2025
Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 86/15/0078 E 22. Juni 1987 RS 1 (hier nur der erste Satz)
Stammrechtssatz
Der Wohnsitzbegriff des § 26 Abs 1 BAO fordert nicht die ununterbrochene tatsächliche Benützung der Wohnung. Er ermöglicht, daß jemand auch mehrere Wohnsitze haben kann.Der Wohnsitzbegriff des Paragraph 26, Absatz eins, BAO fordert nicht die ununterbrochene tatsächliche Benützung der Wohnung. Er ermöglicht, daß jemand auch mehrere Wohnsitze haben kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2023150043.L07
Im RIS seit
16.07.2025
Zuletzt aktualisiert am
17.07.2025
Dokumentnummer
JWR_2023150043_20250527L06