Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.06.1987

Geschäftszahl

86/15/0078

Rechtssatz

Der Wohnsitzbegriff des Paragraph 26, Absatz eins, BAO fordert nicht die ununterbrochene tatsächliche Benützung der Wohnung. Er ermöglicht, daß jemand auch mehrere Wohnsitze haben kann.