Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.06.2024

Geschäftszahl

Ra 2023/15/0053

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/15/0078 E 22. Juni 1987 RS 1 (hier nur der erste Satz)

Stammrechtssatz

Der Wohnsitzbegriff des Paragraph 26, Absatz eins, BAO fordert nicht die ununterbrochene tatsächliche Benützung der Wohnung. Er ermöglicht, daß jemand auch mehrere Wohnsitze haben kann.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023150053.L02