Verwaltungsgerichtshof
06.06.2024
Ra 2023/15/0053
GRS wie 86/15/0078 E 22. Juni 1987 RS 1 (hier nur der erste Satz)
Der Wohnsitzbegriff des Paragraph 26, Absatz eins, BAO fordert nicht die ununterbrochene tatsächliche Benützung der Wohnung. Er ermöglicht, daß jemand auch mehrere Wohnsitze haben kann.
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023150053.L02