Verwaltungsgerichtshof
27.05.2025
Ra 2023/15/0043
GRS wie 86/15/0078 E 22. Juni 1987 RS 1 (hier nur der erste Satz)
Der Wohnsitzbegriff des Paragraph 26, Absatz eins, BAO fordert nicht die ununterbrochene tatsächliche Benützung der Wohnung. Er ermöglicht, daß jemand auch mehrere Wohnsitze haben kann.
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2023150043.L07