Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 89/14/0196

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

89/14/0196

Entscheidungsdatum

21.12.1989

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §236 Abs1;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1990, 238; AnwBl 1990/7, S 392;

Rechtssatz

Die Gefährdung der Existenz des Unternehmens kann eine Unbilligkeit iSd Paragraph 236, Absatz eins, BAO darstellen. Eine solche Unbilligkeit ist jedoch zu unterstellen, wenn sich - zB in Anbetracht der Höhe der Überschuldung - an der Existenzgefährdung des Unternehmens nichts ändert, gleichgültig, ob die fraglichen Abgabenschuldigkeiten eingehoben oder nachgesehen werden. Vielmehr muß die wirtschaftliche Existenz gerade durch die Einbringung der gegenständlichen Abgaben gefährdet sein.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989140196.X02

Im RIS seit

21.12.1989

Zuletzt aktualisiert am

30.05.2016

Dokumentnummer

JWR_1989140196_19891221X02

Rechtssatz für 89/14/0285

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

89/14/0285

Entscheidungsdatum

06.02.1990

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §236 Abs1;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1990, 340;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 89/14/0196 E 21. Dezember 1989 RS 2

Stammrechtssatz

Die Gefährdung der Existenz des Unternehmens kann eine Unbilligkeit iSd Paragraph 236, Absatz eins, BAO darstellen. Eine solche Unbilligkeit ist jedoch zu unterstellen, wenn sich - zB in Anbetracht der Höhe der Überschuldung - an der Existenzgefährdung des Unternehmens nichts ändert, gleichgültig, ob die fraglichen Abgabenschuldigkeiten eingehoben oder nachgesehen werden. Vielmehr muß die wirtschaftliche Existenz gerade durch die Einbringung der gegenständlichen Abgaben gefährdet sein.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989140285.X01

Im RIS seit

06.02.1990

Dokumentnummer

JWR_1989140285_19900206X01

Rechtssatz für 91/15/0105

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

5

Geschäftszahl

91/15/0105

Entscheidungsdatum

24.02.1992

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §236 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 89/14/0196 E 21. Dezember 1989 RS 2

Stammrechtssatz

Die Gefährdung der Existenz des Unternehmens kann eine Unbilligkeit iSd Paragraph 236, Absatz eins, BAO darstellen. Eine solche Unbilligkeit ist jedoch zu unterstellen, wenn sich - zB in Anbetracht der Höhe der Überschuldung - an der Existenzgefährdung des Unternehmens nichts ändert, gleichgültig, ob die fraglichen Abgabenschuldigkeiten eingehoben oder nachgesehen werden. Vielmehr muß die wirtschaftliche Existenz gerade durch die Einbringung der gegenständlichen Abgaben gefährdet sein.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991150105.X05

Im RIS seit

19.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

13.11.2009

Dokumentnummer

JWR_1991150105_19920224X05

Rechtssatz für 93/15/0234

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

6

Geschäftszahl

93/15/0234

Entscheidungsdatum

18.05.1995

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §236 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 89/14/0196 E 21. Dezember 1989 RS 2

Stammrechtssatz

Die Gefährdung der Existenz des Unternehmens kann eine Unbilligkeit iSd Paragraph 236, Absatz eins, BAO darstellen. Eine solche Unbilligkeit ist jedoch zu unterstellen, wenn sich - zB in Anbetracht der Höhe der Überschuldung - an der Existenzgefährdung des Unternehmens nichts ändert, gleichgültig, ob die fraglichen Abgabenschuldigkeiten eingehoben oder nachgesehen werden. Vielmehr muß die wirtschaftliche Existenz gerade durch die Einbringung der gegenständlichen Abgaben gefährdet sein.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1993150234.X06

Im RIS seit

20.11.2000

Dokumentnummer

JWR_1993150234_19950518X06