Verwaltungsgerichtshof
06.02.1990
89/14/0285
GRS wie 89/14/0196 E 21. Dezember 1989 RS 2
Die Gefährdung der Existenz des Unternehmens kann eine Unbilligkeit iSd Paragraph 236, Absatz eins, BAO darstellen. Eine solche Unbilligkeit ist jedoch zu unterstellen, wenn sich - zB in Anbetracht der Höhe der Überschuldung - an der Existenzgefährdung des Unternehmens nichts ändert, gleichgültig, ob die fraglichen Abgabenschuldigkeiten eingehoben oder nachgesehen werden. Vielmehr muß die wirtschaftliche Existenz gerade durch die Einbringung der gegenständlichen Abgaben gefährdet sein.
Besprechung in:
ÖStZB 1990, 340;