Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.02.1992

Geschäftszahl

91/15/0105

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 89/14/0196 E 21. Dezember 1989 RS 2

Stammrechtssatz

Die Gefährdung der Existenz des Unternehmens kann eine Unbilligkeit iSd Paragraph 236, Absatz eins, BAO darstellen. Eine solche Unbilligkeit ist jedoch zu unterstellen, wenn sich - zB in Anbetracht der Höhe der Überschuldung - an der Existenzgefährdung des Unternehmens nichts ändert, gleichgültig, ob die fraglichen Abgabenschuldigkeiten eingehoben oder nachgesehen werden. Vielmehr muß die wirtschaftliche Existenz gerade durch die Einbringung der gegenständlichen Abgaben gefährdet sein.