Als Grundlage für eine Schätzung (§ 42 Abs 3 ASVG) der wöchentlichen Einsatzzeit von Lastkraftfahrern ist ein Gutachten der zuständigen Fachgruppe der gesetzlichen Interessensvertretung für das Güterbeförderungsgewerbe grundsätzlich geeignet (Hinweis E 23.10.1986, 85/08/0033).Als Grundlage für eine Schätzung (Paragraph 42, Absatz 3, ASVG) der wöchentlichen Einsatzzeit von Lastkraftfahrern ist ein Gutachten der zuständigen Fachgruppe der gesetzlichen Interessensvertretung für das Güterbeförderungsgewerbe grundsätzlich geeignet (Hinweis E 23.10.1986, 85/08/0033).