Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.05.1992

Geschäftszahl

89/08/0103

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/04/16 90/08/0156 8

Stammrechtssatz

Als Grundlage für eine Schätzung (Paragraph 42, Absatz 3, ASVG) der wöchentlichen Einsatzzeit von Lastkraftfahrern ist ein Gutachten der zuständigen Fachgruppe der gesetzlichen Interessensvertretung für das Güterbeförderungsgewerbe grundsätzlich geeignet (Hinweis E 23.10.1986, 85/08/0033).