BAUGRUBENAUSHUBMATERIAL ist NICHT BAUSCHUTT und andere Abbruchmaterialien, die bei der Demolierung von Gebäuden anfallen, sind dagegen SCHON unter die Begriffe "Müll" oder "Altstoffe und Abfallstoffe" iSd § 2 Z 7 StVBG subsumierbar (Hinweis E 18.9.1978, 2416/77).BAUGRUBENAUSHUBMATERIAL ist NICHT BAUSCHUTT und andere Abbruchmaterialien, die bei der Demolierung von Gebäuden anfallen, sind dagegen SCHON unter die Begriffe "Müll" oder "Altstoffe und Abfallstoffe" iSd Paragraph 2, Ziffer 7, StVBG subsumierbar (Hinweis E 18.9.1978, 2416/77).