Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 88/10/0086

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 12776 A/1988

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

88/10/0086

Entscheidungsdatum

21.09.1988

Index

82/05 Lebensmittelrecht

Rechtssatz

Die Mängel, ob eine gesundheitsbezogene Angabe mit dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung vereinbar ist, ist in Bezug auf jenes Produkt (und sei es auch nur ein "reines" Lebensmittel, welches keiner Verarbeitung oder Vermengung unterzogen wurde) zu prüfen, welches als Lebensmittel mit dieser Angabe in Verkehr gebracht werden soll (Hinweis auf E 26.1.1981, 0409/80).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988100086.X02

Im RIS seit

16.01.2007

Dokumentnummer

JWR_1988100086_19880921X02

Rechtssatz für 88/10/0126

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

5

Geschäftszahl

88/10/0126

Entscheidungsdatum

17.10.1988

Index

82/05 Lebensmittelrecht

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/10/0086 E 21. September 1988 VwSlg 12776 A/1988 RS 2

Stammrechtssatz

Die Mängel, ob eine gesundheitsbezogene Angabe mit dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung vereinbar ist, ist in Bezug auf jenes Produkt (und sei es auch nur ein "reines" Lebensmittel, welches keiner Verarbeitung oder Vermengung unterzogen wurde) zu prüfen, welches als Lebensmittel mit dieser Angabe in Verkehr gebracht werden soll (Hinweis auf E 26.1.1981, 0409/80).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988100126.X05

Im RIS seit

24.01.2007

Dokumentnummer

JWR_1988100126_19881017X05