Die Beauftragung geeigneter Personen mit der Überwachung und Kontrolle der ordnungsgemäßen Beladung des Fahrzeuges setzt eine Bestellung gemäß § 9 VStG nicht voraus.Die Beauftragung geeigneter Personen mit der Überwachung und Kontrolle der ordnungsgemäßen Beladung des Fahrzeuges setzt eine Bestellung gemäß Paragraph 9, VStG nicht voraus.