Verwaltungsgerichtshof
25.10.1989
88/03/0202
Die Beauftragung geeigneter Personen mit der Überwachung und Kontrolle der ordnungsgemäßen Beladung des Fahrzeuges setzt eine Bestellung gemäß Paragraph 9, VStG nicht voraus.
ECLI:AT:VWGH:1989:1988030202.X04