Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 87/06/0003

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

4

Geschäftszahl

87/06/0003

Entscheidungsdatum

13.04.1989

Index

L82000 Bauordnung
40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Ein im parallel durchgeführten gewerberechtlichen Verfahren eingeholtes Gutachten eines medizinischen Amtssachverständigen kann auch im Bauverfahren herangezogen und der Beurteilung zu Grunde gelegt werden, zumal es den Parteien des Verfahrens bekannt war und ihnen sogar ausdrücklich vorgehalten wurde.

Schlagworte

Beweismittel Sachverständigenbeweis Medizinischer Sachverständiger Gutachten Verwertung aus anderen Verfahren Gutachten Auswertung fremder Befunde Baubewilligung BauRallg6

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1987060003.X04

Im RIS seit

09.03.2006

Zuletzt aktualisiert am

05.08.2009

Dokumentnummer

JWR_1987060003_19890413X04