Verwaltungsgerichtshof
13.04.1989
87/06/0003
Ein im parallel durchgeführten gewerberechtlichen Verfahren eingeholtes Gutachten eines medizinischen Amtssachverständigen kann auch im Bauverfahren herangezogen und der Beurteilung zu Grunde gelegt werden, zumal es den Parteien des Verfahrens bekannt war und ihnen sogar ausdrücklich vorgehalten wurde.