Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.04.1989

Geschäftszahl

87/06/0003

Rechtssatz

Ein im parallel durchgeführten gewerberechtlichen Verfahren eingeholtes Gutachten eines medizinischen Amtssachverständigen kann auch im Bauverfahren herangezogen und der Beurteilung zu Grunde gelegt werden, zumal es den Parteien des Verfahrens bekannt war und ihnen sogar ausdrücklich vorgehalten wurde.