Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 87/02/0078

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

87/02/0078

Entscheidungsdatum

25.09.1987

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Rechtssatz

Wenn dem Beschuldigten in der Ladung unter Anführung von Tatzeit, Tatort und des von ihm gelenkten Fahrzeuges zum Vorwurf gemacht wird, er habe das Fahrzeug in zweiter Spur, somit nicht am Fahrbahnrand abgestellt und hiedurch die Verwaltungsübertretung nach Paragraph 23, Absatz 2, StVO begangen, so ist die angelastete Verwaltungsübertretung in hinreichender Weise präzisiert.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987020078.X01

Im RIS seit

22.11.2005

Dokumentnummer

JWR_1987020078_19870925X01