Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 82/15/0099

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

82/15/0099

Entscheidungsdatum

19.01.1984

Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Beachte

Besprechung in: ÖStZ 1984/8 S 95;

Rechtssatz

Auch wenn es sich bei Beförderungsleistungen um freiwillige Sozialleistungen handelt, so fehlt dem sozialen Moment die erforderliche Selbständigkeit, die diese Sozialleistungen als vom jeweiligen Dienstverhältnis unabhängige Zuwendungen an Arbeitnehmer kennzeichnen könnte. Aus umsatzsteuerrechtlicher Sicht müssen daher auch in Geld zu veranschlagende Vorteile von Arbeitnehmern auf Grund freiwilliger Sozialleistungen eines Arbeitgebers den Arbeitsleistungen gegenübergestellt werden. Unabhängig von einer Äquivalenz dieser Leistungen begründen dann solche Arbeitsleistungen einen tauschähnlichen Umsatz.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1984:1982150099.X03

Im RIS seit

19.01.1984

Dokumentnummer

JWR_1982150099_19840119X03

Rechtssatz für 86/17/0108

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 6262 F/1987

Rechtssatznummer

4

Geschäftszahl

86/17/0108

Entscheidungsdatum

23.10.1987

Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 82/15/0099 E 19. Jänner 1984 RS 3

Stammrechtssatz

Auch wenn es sich bei Beförderungsleistungen um freiwillige Sozialleistungen handelt, so fehlt dem sozialen Moment die erforderliche Selbständigkeit, die diese Sozialleistungen als vom jeweiligen Dienstverhältnis unabhängige Zuwendungen an Arbeitnehmer kennzeichnen könnte. Aus umsatzsteuerrechtlicher Sicht müssen daher auch in Geld zu veranschlagende Vorteile von Arbeitnehmern auf Grund freiwilliger Sozialleistungen eines Arbeitgebers den Arbeitsleistungen gegenübergestellt werden. Unabhängig von einer Äquivalenz dieser Leistungen begründen dann solche Arbeitsleistungen einen tauschähnlichen Umsatz.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986170108.X04

Im RIS seit

23.10.1987

Dokumentnummer

JWR_1986170108_19871023X04