Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 86/14/0203

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 6448 F/1989

Rechtssatznummer

7

Geschäftszahl

86/14/0203

Entscheidungsdatum

07.11.1989

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1990, 151;

Rechtssatz

Ist der als Prokurist der KG tätige Kommanditist nach dem Gesamtbild der Verhältnisse überwiegend für die KG, nicht jedoch für die Komplementär-GmbH tätig, und werden keine außersteuerlichen Gründe für den Bestand eines Dienstverhältnisses zur GmbH dargetan, handelt die Beh nicht rechtswidrig, wenn sie eine mißbräuchliche Verhinderung der Zurechnungsregel des Paragraph 23, Ziffer 2, EStG annimmt und die Lohnkosten als Gewinnanteil des Kommanditisten behandelt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1986140203.X07

Im RIS seit

07.11.1989

Dokumentnummer

JWR_1986140203_19891107X07