Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
86/04/0122
Entscheidungsdatum
15.12.1987
Index
Verwaltungsverfahren - VStG
40/01 Verwaltungsverfahren
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0913/70 E 11. Februar 1971 RS 1
Stammrechtssatz
Aus der Vorschrift des § 19 VStG 1950 kann nicht abgeleitet werden, daß die Behörde verpflichtet wäre, die vom Beschuldigten selbst genannten Angaben über seine Vermögens- und Familienverhältnisse nachzuprüfen.Aus der Vorschrift des Paragraph 19, VStG 1950 kann nicht abgeleitet werden, daß die Behörde verpflichtet wäre, die vom Beschuldigten selbst genannten Angaben über seine Vermögens- und Familienverhältnisse nachzuprüfen.
Schlagworte
Persönliche Verhältnisse des Beschuldigten
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986040122.X01
Im RIS seit
11.07.2001
Zuletzt aktualisiert am
26.08.2026
Dokumentnummer
JWR_1986040122_19871215X01