Insolvenz-Ausfallgeld darf nur für jene Kosten zuerkannt werden, für die dem Arbeitnehmer gegen den Arbeitgeber ein Ersatzanspruch zukommt (Abweichung von der Rechtslage vor der Nov BGBl 580/1980).Insolvenz-Ausfallgeld darf nur für jene Kosten zuerkannt werden, für die dem Arbeitnehmer gegen den Arbeitgeber ein Ersatzanspruch zukommt (Abweichung von der Rechtslage vor der Nov Bundesgesetzblatt 580 aus 1980,).