Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.10.1985

Geschäftszahl

85/11/0133

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 83/11/0183 E 13. Februar 1985 VwSlg 11674 A/1985 RS 5

Stammrechtssatz

Insolvenz-Ausfallgeld darf nur für jene Kosten zuerkannt werden, für die dem Arbeitnehmer gegen den Arbeitgeber ein Ersatzanspruch zukommt (Abweichung von der Rechtslage vor der Nov Bundesgesetzblatt 580 aus 1980,).