Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 84/14/0125

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 5965 F/1985

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

84/14/0125

Entscheidungsdatum

19.02.1985

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Rechtssatz

Holzschlägerung für Dritte ist keine typisch landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Tätigkeit; erfolgt sie nicht im eigenen landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betrieb, so handelt es sich bei den aus ihr gezogenen Einkünften nur dann um solche aus der Landwirtschaft und Forstwirtschaft, wenn sie eine Nebentätigkeit zur Landwirtschaft und Forstwirtschaft darstellt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1985:1984140125.X01

Im RIS seit

19.02.1985

Dokumentnummer

JWR_1984140125_19850219X01

Rechtssatz für 84/14/0151

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

84/14/0151

Entscheidungsdatum

26.03.1985

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/14/0125 E 19. Februar 1985 VwSlg 5965 F/1985 RS 1

Stammrechtssatz

Holzschlägerung für Dritte ist keine typisch landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Tätigkeit; erfolgt sie nicht im eigenen landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betrieb, so handelt es sich bei den aus ihr gezogenen Einkünften nur dann um solche aus der Landwirtschaft und Forstwirtschaft, wenn sie eine Nebentätigkeit zur Landwirtschaft und Forstwirtschaft darstellt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1985:1984140151.X01

Im RIS seit

26.03.1985

Dokumentnummer

JWR_1984140151_19850326X01