Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 82/15/0099

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

82/15/0099

Entscheidungsdatum

19.01.1984

Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Beachte

Besprechung in: ÖStZ 1984/8 S 95;

Rechtssatz

Die vom Arbeitgeber gegenüber den Arbeitnehmern erbrachten Beförderungsleistungen sind nur dann als umsatzsteuerbare und steuerpflichtige sonstige Leistungen anzusehen, wenn zwischen Beförderungsleistung und den Arbeitsleistungen der beförderten Arbeitnehmer ein innerer Zusammenhang besteht. Ein solcher ergibt sich aus dem Umstand, daß der Arbeitgeber bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise die Beförderungsleistungen nur im Hinblick auf zu erwartende Arbeitsleistungen erbringt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1984:1982150099.X02

Im RIS seit

19.01.1984

Dokumentnummer

JWR_1982150099_19840119X02

Rechtssatz für 86/17/0108

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 6262 F/1987

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

86/17/0108

Entscheidungsdatum

23.10.1987

Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 82/15/0099 E 19. Jänner 1984 RS 2

Stammrechtssatz

Die vom Arbeitgeber gegenüber den Arbeitnehmern erbrachten Beförderungsleistungen sind nur dann als umsatzsteuerbare und steuerpflichtige sonstige Leistungen anzusehen, wenn zwischen Beförderungsleistung und den Arbeitsleistungen der beförderten Arbeitnehmer ein innerer Zusammenhang besteht. Ein solcher ergibt sich aus dem Umstand, daß der Arbeitgeber bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise die Beförderungsleistungen nur im Hinblick auf zu erwartende Arbeitsleistungen erbringt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986170108.X03

Im RIS seit

23.10.1987

Dokumentnummer

JWR_1986170108_19871023X03