Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
0960/76
Entscheidungsdatum
20.04.1977
Index
10/07 Verwaltungsgerichtshof
Beachte
Siehe:
1560/73 E 26. November 1975 VwSlg 8933 A/1975
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2020/48 B 2. Februar 1949 VwSlg 675 A/1949 RS 1
Stammrechtssatz
Hat eine Partei die Berufung gegen einen Bescheid erster Instanz unterlassen, so kann sie gegen den Bescheid der zweiten und letzten Instanz, mit dem die Berufung eines Dritten gegen den Bescheid erster Instanz zurückgewiesen wurde, mangels Erschöpfung des Instanzenzuges nicht Beschwerde an den VwGH erheben.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde
subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und
Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Rechtsverletzung des
Beschwerdeführers Beschwerdelegitimation bejaht
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1977:1976000960.X01
Im RIS seit
28.05.2003
Zuletzt aktualisiert am
27.05.2015
Dokumentnummer
JWR_1976000960_19770420X01