Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
0919/62
Entscheidungsdatum
23.04.1963
Index
60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1446/55 E 30. Mai 1958 RS 1
Stammrechtssatz
Die Qualifizierung einer Beleidigung als erheblich ist nicht von subjektiven Empfinden des Beleidigten, sondern von objektiven Maßstäben abhängig. Es gnügt, daß der Beleidigte wegen der ihm zugefügten Beleidigung überhaupt Beschwerde führt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1963:1962000919.X01
Dokumentnummer
JWR_1962000919_19630423X01