Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 10088 A/1980
Rechtssatznummer
3
Geschäftszahl
2967/78
Entscheidungsdatum
28.03.1980
Index
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
Beachte
Besprechung in:
Verkehrsjurist des ARBÖ Nr 51/52 von Manfred Kö;
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0819/74 E 11. November 1974 VwSlg 8701 A/1974 RS 1
(Hier: Berufung richtete sich nur gegen die zweite Auflage "und
Reservebrille mitzuführen")
Stammrechtssatz
Richtet sich die Berufung ausdrücklich nur gegen die im Rahmen eines verwaltungspolizeilichen Auftrages festgesetzte Erfüllungsfrist, so ist die gegen einen lediglich über die Erfüllungsfrist absprechenden letztinstanzlichen Berufungsbescheid eingebrachte Beschwerde insoweit, als damit auch der Auftrag an sich bekämpft wird, mangels Erschöpfung des administrativen Instanzenzuges zurückzuweisen.
Schlagworte
Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch den
Berufungsantrag Umfang der Anfechtung Teilrechtskraft Teilbarkeit
der vorinstanzlichen Entscheidung
Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Nichterschöpfung des
Instanzenzuges Allgemein Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetze
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1980:1978002967.X03
Dokumentnummer
JWR_1978002967_19800328X03