Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 2224/78

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

4

Geschäftszahl

2224/78

Entscheidungsdatum

09.05.1980

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Einer Zeugeneinvernahme ist schon ween der sich daruasergebenden strafrechtlichen Sanktion im Liechte der Erforschung der materiellen Wahrheit der Vorzug gegenüber einem schriftliche Bericht zu geben. (Im vorliegen Fall wäre zur umfassenen Aufklärung des in Betracht kommen Sachverhaltes die zeugenschaftliche Vernehmung des Meldungslegers notwendig gewesen).

Schlagworte

Beweismittel Zeugenbeweis

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1980:1978002224.X04

Im RIS seit

16.10.2003

Dokumentnummer

JWR_1978002224_19800509X04