Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Beschluss
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
1321/78
Entscheidungsdatum
10.11.1978
Index
10/07 Verwaltungsgerichtshof
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm
BDG 1977 §57 Z2;
BDG 1977 §57 Z3;
VwGG §34 Abs1 impl;
Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
1322/78
Fortgesetztes Verfahren:
0593/79 B 17. September 1979;
Rechtssatz
Unter Berufungsentscheidungen sind im Sinne des § 57 Z 3 BDG alle behördlichen Akte zu verstehen, die ein verwaltungsbehördliches Rechtsmittelverfahren nach außen erkennbar (gegenüber dem Berufungswerber in Erscheinung tretend) beendigen. Dies trifft auf alle - nach der am 1. Jänner 1978 erfolgten Überleitung - erlassenen, ein Rechtsmittelverfahren beendenden individuellen Verwaltungsakte der Disziplinarkommission zu. Dagegen steht der Rechtsmittelzug an die Disziplinaroberkommission offen.Unter Berufungsentscheidungen sind im Sinne des Paragraph 57, Ziffer 3, BDG alle behördlichen Akte zu verstehen, die ein verwaltungsbehördliches Rechtsmittelverfahren nach außen erkennbar (gegenüber dem Berufungswerber in Erscheinung tretend) beendigen. Dies trifft auf alle - nach der am 1. Jänner 1978 erfolgten Überleitung - erlassenen, ein Rechtsmittelverfahren beendenden individuellen Verwaltungsakte der Disziplinarkommission zu. Dagegen steht der Rechtsmittelzug an die Disziplinaroberkommission offen.
Schlagworte
Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Nichterschöpfung des
Instanzenzuges Besondere Rechtsgebiete Dienstrecht
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1978:1978001321.X01
Im RIS seit
13.10.2003
Zuletzt aktualisiert am
24.10.2008
Dokumentnummer
JWR_1978001321_19781110X01