Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 0405/75

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 8873 A/1975

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

0405/75

Entscheidungsdatum

02.07.1975

Index

50/01 Gewerbeordnung

Rechtssatz

Der Umstand, dass dem Gewerbetreibenden die zur Entsprechung eines Auftrages gem Paragraph 199, Absatz 2, GewO 1973 erforderliche zivilrechtliche Verfügungsmacht fehlt, hindert die Behörde nicht, die für erforderlich gehaltenen Aufträge zu erteilen. Es bleibt der Partei des Verfahrens überlassen, die für die Entsprechung des ihr erteilten gewerbebehördlichen Auftrages zivilrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1975:1975000405.X02

Im RIS seit

21.01.2003

Dokumentnummer

JWR_1975000405_19750702X02

Rechtssatz für 1612/78

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

1612/78

Entscheidungsdatum

13.06.1980

Index

50/01 Gewerbeordnung

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0405/75 E 2. Juli 1975 VwSlg 8873 A/1975 RS 2

Stammrechtssatz

Der Umstand, dass dem Gewerbetreibenden die zur Entsprechung eines Auftrages gem Paragraph 199, Absatz 2, GewO 1973 erforderliche zivilrechtliche Verfügungsmacht fehlt, hindert die Behörde nicht, die für erforderlich gehaltenen Aufträge zu erteilen. Es bleibt der Partei des Verfahrens überlassen, die für die Entsprechung des ihr erteilten gewerbebehördlichen Auftrages zivilrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1980:1978001612.X01

Im RIS seit

26.08.2003

Zuletzt aktualisiert am

09.07.2010

Dokumentnummer

JWR_1978001612_19800613X01