Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 10248 A/1980
Rechtssatznummer
4
Geschäftszahl
1012/79
Entscheidungsdatum
03.10.1980
Index
60/01 Arbeitsvertragsrecht
60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm
KollVG 1947 §2 Abs3;
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0206/56 E 6. November 1957 VwSlg 4464 A/1957 RS 1
Stammrechtssatz
Eine gemäß § 2 Abs 3 des Kollektivvertragsgesetzes gültige und demgemäß als Grundlage für die Beitragsbemessung zulässige Sondervereinbarung liegt nur dann vor, wenn sie den Dienstnehmer bei Abwägung aller Umstände - wobei auch die dem Dienstgeber obliegende Fürsorgepflicht zu berücksichtigen ist - günstiger stellt als der Kollektivvertrag.Eine gemäß Paragraph 2, Absatz 3, des Kollektivvertragsgesetzes gültige und demgemäß als Grundlage für die Beitragsbemessung zulässige Sondervereinbarung liegt nur dann vor, wenn sie den Dienstnehmer bei Abwägung aller Umstände - wobei auch die dem Dienstgeber obliegende Fürsorgepflicht zu berücksichtigen ist - günstiger stellt als der Kollektivvertrag.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1980:1979001012.X04
Dokumentnummer
JWR_1979001012_19801003X04