Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
4
Geschäftszahl
82/11/0137
Entscheidungsdatum
06.12.1983
Index
10/07 Verwaltungsgerichtshof
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1781/70 E VS 20. Oktober 1971 VwSlg 4293 F/1971 RS 1
Stammrechtssatz
Ist aus dem Beschwerdevorbringen in seinem Zusammenhalt zu entnehmen, in welchem Recht der Beschwerdeführer verletzt zu sein behauptet, dann ist eine Beschwerde nicht deswegen zurückzuweisen, weil der Bf statt richtigerweise der Aufhebung die Abänderung des angefochtenen Bescheides beantragt. In diesem Fall ist auch ein Mängelbehebungsauftrag nicht erforderlich.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde
subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und
Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Rechtsverletzung des
Beschwerdeführers Beschwerdelegitimation bejaht
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1983:1982110137.X04
Im RIS seit
11.07.2001
Zuletzt aktualisiert am
16.02.2017
Dokumentnummer
JWR_1982110137_19831206X04