Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
0979/68
Entscheidungsdatum
02.12.1968
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1456/67 E 6. Mai 1968 RS 1
Stammrechtssatz
Die Behörde kann den Angaben eines Sicherheitsorganes mehr Glauben beimessen als der Verantwortung des Beschuldigten und den Aussagen vernommener Zeugen, doch muß sie begründen, welche Umstände sie zu diesem Urteil veranlaßt haben.
Schlagworte
Beweismittel Zeugenbeweis Zeugenaussagen von Amtspersonen
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1968:1968000979.X01
Dokumentnummer
JWR_1968000979_19681202X01