Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.12.1968

Geschäftszahl

0979/68

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1456/67 E 6. Mai 1968 RS 1

Stammrechtssatz

Die Behörde kann den Angaben eines Sicherheitsorganes mehr Glauben beimessen als der Verantwortung des Beschuldigten und den Aussagen vernommener Zeugen, doch muß sie begründen, welche Umstände sie zu diesem Urteil veranlaßt haben.