Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.04.1977

Geschäftszahl

1578/75

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1456/67 E 6. Mai 1968 RS 1

Stammrechtssatz

Die Behörde kann den Angaben eines Sicherheitsorganes mehr Glauben beimessen als der Verantwortung des Beschuldigten und den Aussagen vernommener Zeugen, doch muß sie begründen, welche Umstände sie zu diesem Urteil veranlaßt haben.