Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 8201 A/1972
Rechtssatznummer
3
Geschäftszahl
0510/70
Entscheidungsdatum
24.03.1972
Index
67 Versorgungsrecht
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1729/69 E 4. Dezember 1970 VwSlg 7927 A/1970 RS 1
Stammrechtssatz
Die Anwendung des § 11a Abs 1 KOVG setzt eine bestimmte Einschätzung der durch eine Dienstbeschädigung bewirkten Minderung der Erwerbsfähigkeit voraus. Die Einschätzung im Rahmen eines Verfahrens gemäß § 11a KOVG ist daher - von den Sonderregelungen des Abs 2 und Abs 3 abgesehen - ausgeschlossen.Die Anwendung des Paragraph 11 a, Absatz eins, KOVG setzt eine bestimmte Einschätzung der durch eine Dienstbeschädigung bewirkten Minderung der Erwerbsfähigkeit voraus. Die Einschätzung im Rahmen eines Verfahrens gemäß Paragraph 11 a, KOVG ist daher - von den Sonderregelungen des Absatz 2 und Absatz 3, abgesehen - ausgeschlossen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1972:1970000510.X03
Dokumentnummer
JWR_1970000510_19720324X03