Verwaltungsgerichtshof
22.01.1971
1518/70
GRS wie 1729/69 E 4. Dezember 1970 VwSlg 7927 A/1970 RS 1
Die Anwendung des Paragraph 11 a, Absatz eins, KOVG setzt eine bestimmte Einschätzung der durch eine Dienstbeschädigung bewirkten Minderung der Erwerbsfähigkeit voraus. Die Einschätzung im Rahmen eines Verfahrens gemäß Paragraph 11 a, KOVG ist daher - von den Sonderregelungen des Absatz 2 und Absatz 3, abgesehen - ausgeschlossen.