Befangenheit iSd § 7 AVG kann nur vorliegen, wenn der betreffende Organwalter im Rahmen des in Betracht kommenden Verwaltungsverfahrens ein Amt als Verwaltungsorgan auszuüben hat, dessen Ausübung er sich gemäß dem Abs 1 Einleitungssatz dieses Paragraphen zu enthalten hätte.Befangenheit iSd Paragraph 7, AVG kann nur vorliegen, wenn der betreffende Organwalter im Rahmen des in Betracht kommenden Verwaltungsverfahrens ein Amt als Verwaltungsorgan auszuüben hat, dessen Ausübung er sich gemäß dem Absatz eins, Einleitungssatz dieses Paragraphen zu enthalten hätte.