Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.11.1966

Geschäftszahl

0116/66

Rechtssatz

Befangenheit iSd Paragraph 7, AVG kann nur vorliegen, wenn der betreffende Organwalter im Rahmen des in Betracht kommenden Verwaltungsverfahrens ein Amt als Verwaltungsorgan auszuüben hat, dessen Ausübung er sich gemäß dem Absatz eins, Einleitungssatz dieses Paragraphen zu enthalten hätte.