Sbg. Grundverkehrsgesetz 1970 idF LGBl. 56/1972; keine Bedenken gegen §13 Abs1; keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter RechteSbg. Grundverkehrsgesetz 1970 in der Fassung Landesgesetzblatt 56 aus 1972,; keine Bedenken gegen §13 Abs1; keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte