Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Rechtssatznummer
RS0129122
Geschäftszahl
8ObA61/13y
Entscheidungsdatum
28.10.2013
Norm
GewO 1859 §78
KollV für das Hotel- und Gastgewerbe - Arbeiter Pkt11
Rechtssatz
Nach Pkt 11 des Kollektivvertrags für Arbeiter im Hotel- und Gastgewerbe ist die Inanspruchnahme von Mahlzeiten und Wohngelegenheiten einzelvertraglich zu regeln. Dies gilt auch für die Höhe der Essenskosten, mangels Festsetzung der Wohnkosten im jeweils gültigen Lohnabkommen grundsätzlich auch für diese. Derartige Kosten sind auch vom kollektivvertraglichen Mindestentgelt dann abzugsfähig, wenn der Kollektivvertrag dies vorsieht und die sozialpolitische Zweckbestimmung der Existenzsicherung eingehalten ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0129122
Im RIS seit
13.01.2014
Zuletzt aktualisiert am
13.01.2014
Dokumentnummer
JJR_20131028_OGH0002_008OBA00061_13Y0000_002