Kosten des Anschlusses an öffentliche Versorgungssysteme wie Gas, Wasser, Kanalisation zählen zu den Herstellungskosten des Gebäudes (vgl. das hg. Erkenntnis vom 2. November 1999, 99/15/0169, mwN). Gleiches gilt für die Kosten des Anschlusses an die Fernwärme.Kosten des Anschlusses an öffentliche Versorgungssysteme wie Gas, Wasser, Kanalisation zählen zu den Herstellungskosten des Gebäudes vergleiche das hg. Erkenntnis vom 2. November 1999, 99/15/0169, mwN). Gleiches gilt für die Kosten des Anschlusses an die Fernwärme.