Verwaltungsgerichtshof
02.10.2014
2011/15/0195
Die Umstellung der Wärmeversorgung von Öl auf Fernwärme ist nicht als bloße Instandhaltung anzusehen. Das ergibt sich schon daraus, dass bei einer Umstellung der Wärmeversorgung von Fernwärme auf Öl Umbaumaßnahmen (Einrichtung eines Heizraumes, Einbau eines Öltanks etc.) erforderlich wären, die jedenfalls zu Herstellungsaufwand führten. Folglich sind auch die Aufwendungen für einen Fernwärmeanschluss - unabhängig davon, ob sie im Zuge eines Neubaus oder danach anfallen - nicht als Erhaltungskosten des Gebäudes zu betrachten.
ECLI:AT:VWGH:2014:2011150195.X02