Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.10.2014

Geschäftszahl

2011/15/0195

Rechtssatz

Kosten des Anschlusses an öffentliche Versorgungssysteme wie Gas, Wasser, Kanalisation zählen zu den Herstellungskosten des Gebäudes vergleiche das hg. Erkenntnis vom 2. November 1999, 99/15/0169, mwN). Gleiches gilt für die Kosten des Anschlusses an die Fernwärme.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2014:2011150195.X01